Medizinische Fußpflege - Gesund und Fest im Leben stehen
Kosmetische Fußpflege und polologische Fußpflege: Die Unterschiede im Detail
Zusammengefasst: Die Podologie umfasst vorbeugende, therapeutische und rehabilitative Behandlungen am gesunden, geschädigten oder von Schädigung bedrohten Fuß.
Dies gilt insbesondere für Diabetiker . Diabetiker werden auf ärztliche Verordnung hin ausschließlich durch Maßnahmen der podologischen Fußpflege versorgt. Nur ein medizinischer Podologe besitzt dazu die gesetzliche Erlaubnis. Ein kosmetischer Fußpfleger besitzt diese nicht.
Maßnahmen der polologischen Fußpflege
Der Podologe setzt unter strengster Beachtung hygienischer Erfordernisse selbstständig Behandlungsmaßnahmen an den Füßen des Patienten um. Er erkennt dabei pathologische Veränderungen, Symptome und Erkrankungen am Fuß, die ärztlicher Behandlung bedürfen. Gleichzeitig führt er medizinisch indizierte und ärztlich verordnete Behandlungen im Fußbereich des Patienten durch.
Zu den Maßnahmen der Podologie zählen beispielsweise:
- Hornhautabtragung und Hühneraugenbehandlung
- Die Behandlung von Warzen, Schwielen und Pilzerkrankungen
- die Applikation von Nagelkorrekturspangen bei Rollnägeln oder eingewachsenen Nägeln.
Podologie in Deutschland: Rechtliches zur medizinischen Fußpflege
Laut Podologengesetz (PodG) zählt der Beruf des Podologen seit dem 01. Januar 2002 zu den medizinischen Heilberufen. Der Begriff der Podologie ist somit gesetzlich geschützt.
Nur derjenige darf sich als Podologe bezeichnen und medizinische Pflegebehandlungen anbieten, der die vorgeschriebene Ausbildung geleistet und die staatliche Prüfung auf dem Gebiet der Podologie bestanden hat. Die Ausbildung zum Podologen dauert zwei Jahre.
Kosten der medizinischen Fußpflege
Seit dem 01. August 2002 ist es in Deutschland möglich, Maßnahmen der Podologie über die Krankenkasse abzurechnen. Ärztlich verordnete Leistungen für Diabetiker werden übernommen. In jedem Falle gilt: Fragen Sie vorher bei Ihrer Krankenkasse nach! Meine Praxis verfügt über eine Kassenzulassung für alle Kassen.